Unter dem Motto „ Im Blick“ Schau` hin und tu` was!
Fand am 24.04.2018 für alle Trainer/in & Betreuer/in im Vereinsheim des VfR Würselen eine Schulung bezüglich Kindswohlgefährdung statt. Diese wurde von Mitarbeiter des Jugendamtes Würselen, Frau van Heiss (Allgemeiner Sozialer Dienst) und Frau Willeke durchgeführt. Auf diesem Wege möchten wir uns rechtherzlich bedanken, dass sie uns ihre Freizeit für diesen Vortag zur Verfügung gestellt haben.
Ziel dieser Schulung ist die Umsetzung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und des § 72a SGB VIII (Prüfung der persönlichen Eignung von Fachkräften) für Träger, Vorstände, Trainer, (auch Ehrenamtliche) die mit Kinder- und Jugendliche arbeiten.
Die beiden Paragraphen konkretisieren die Umsetzung des allgemeinen Auftrags, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl, körperlich und geistig zu schützen.
Sie richten sich damit an alle, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten.
Demnach sind also auch Wir (der VfR Würselen) in diesen Schutzauftrag miteinbezogen.
Mit den neuen Vorschriften will der Bundesgesetzgeber sicherstellen, dass keiner „die Augen zumachen kann bzw. darf“.
Bezüglich der neuen Regelung schreiben beide Paragraphen dem Jugendamt vor, mit allen freien Trägern, die in der Kinder- und Jugendarbeit - egal in welcher Form - tätig sind, eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass alle im Verein tätigen, den Schutzauftrag wahrnehmen, indem diese im Falle eines Gefährdungsrisikos eine (interne oder externe) Fachkraft hinzuziehen, um das konkrete Risiko besser einschätzen zu können und ggf. Hilfsmaßnahmen einzuleiten bzw. zu vermitteln (entsprechend den für die Jugendämter vorgegebenen Verfahrensregelungen); und dass wir als Verein keine Personen beschäftigen, die rechtskräftig wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, wegen einer Sexualstraftat oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wir, der VfR Würselen, möchten dazu beitragen und alles dafür tun, dass sich alle Kinder bei uns wohlfühlen und vor allem auch bei uns sicher aufgehoben sind. Die Eltern und andere Erziehungsberechtigten sollen ihre Kinder gut versorgt und sicher wissen, denn jedes Kind sollte den sicheren Rahmen geboten bekommen, den es benötigen, um sich frei zu entwickeln und zu einer eigenständige Persönlichkeit heranzuwachsen zu können.